Und andere Farben sind auch nicht erlaubt: die Kleidung des Fleischfachpersonals muß weiß sein, oder jedenfalls ganz hell.
Das hat in einem zukunftsweisenden Prozeß jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Denn nur auf heller Kleidung könne man Verschmutzungen „durch Blut oder Fleischsaft“ eindeutig erkennen.
Um solche Sorgen, das darf man getrost sagen, beneidet uns die ganze Welt.