US-Kanzlei droht deutschen Abgeordneten

Während der NSA-Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages noch überlegt, in welcher Form er Edward Snowdon anhören soll, fährt die US-Anwaltskanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke in einem „Gutachten“ für die Bundesregierung schweres Geschütz auf (hier nachzulesen): falls Snowdon in Deutschland befragt werde, könne es sein,

daß das Risiko für die Ausschussmitglieder bestehe, sich strafbar zu machen, wenn sie den „Haupttäter“, also Snowden, veranlassen, geheime Informationen mitzuteilen. Das könne als „Diebstahl staatlichen Eigentums“ ausgelegt werden, den Abgeordneten könne sogar Verschwörung vorgeworfen werden.

Da darf man sich nicht wundern, daß auf der Internetseite der Kanzlei mehrfach das Wort „creative“ vorkommt.

Das „Gutachten“ wurde von der Bundesregierung bestellt und liefert genau das, was es liefern sollte. Merkel fürchtet offenbar nichts so sehr wie eine Aussage Snowdons auf deutschem Boden. Die ganze Affäre soll so schnell wie möglich ad acta gelegt werden. Ob die Kanzlerin mit dieser Politik des schnellen Vergessens ihrem Amtseid gerecht wird, der sie ja verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk zu wenden, darf bezweifelt werden.

Pikant ist jedenfalls die Wortwahl der US-Kanzlei, die nicht umsonst ihren Sitz in Washington hat. Der „Haupttäter“ in der Affäre ist ja nun wirklich nicht Snowdon, der Haupttäter ist die NSA zusammen mit Obamas Administration, die ihren Diensten offenbar einen globalen Freibrief ausgestellt hat. Und eine „Verschwörung“ gegen den Rest der Welt haben die USA verübt, nicht unsere freigewählten Abgeordneten, die sich diese freche Drohung aus dem Land der Täter hoffentlich nicht gefallen lassen.

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