Bürgerbegehren gegen Windräder – meistens nur eine Farce

Gerade jetzt, wo überall gegen den Willen der Mehrheit in Städten und Gemeinden Windkraftanlagen und neue Stromtrassen gebaut werden, könnten Bürgerbegehren eine wichtige Rolle spielen. Leider sieht die Wirklichkeit anders aus.

Ein Bürgerbegehren muß so formuliert sein, daß es allen juristischen Anfechtungen standhält. Das ist für normale Bürger (und für die ist es ja geschaffen worden!) eine fast unlösbare Aufgabe. Man braucht also einen Rechtsbeistand, und der kostet Geld, viel Geld. Also müssen – meist unter Zeitdruck – Spenden gesammelt werden. Dazu kommt, daß nicht alle Rechtsanwälte auf diesem Gebiet sachkundig sind. Wie soll man den richtigen finden?

Es ist inzwischen fast zur Regel geworden, daß  Stadtverordnetenversammlungen, gegen deren Beschlüsse sich ein Bürgerbegehren ja oft richtet, das Begehren kurzerhand für ungültig erklären – selbst wenn es erfolgreich war.

Einen solchen Fall hatten wir hier im Rhein-Main-Gebiet: da hat eine Stadtverwaltung, unterstützt von der großen Mehrheit der Parteien, einem gut vernetzten Unternehmer zur Kiesgewinnung die Abbholzung von über 80 Hektar Bannwald (!) erlaubt, und als ein Bürgerbegehren die erforderliche Stimmenzahl erreicht hatte, wurde es von den Stadtverordneten aus formaljuristischen Gründen für ungültig erklärt.

Überall im Land gehen Bürgerbegehren so aus. Nehmen wir einmal Neu-Anspach: da hat das Stadtparlament ein Bürgerbegehren gegen Windkraftmonster im schönen Taunus „aus formalen Gründen“ abgelehnt. Und wer hat die Begründung dafür vorgetragen? Der Vertreter der Grünen. Ich habe es ja schon immer gesagt: Bürgerentscheide sind bei den Grünen nur erwünscht, wo sie in ihrem Interesse ausfallen (Stuttgart 21 zum Beispiel). Ansonsten schweige der Bürger!

Das Problem liegt vor allem darin, daß zwischen den Bürgern und der Verwaltung keineswegs Waffengleichheit herrscht. Die Bürger, die ein Begehren planen, sind meist juristische Laien. Sie können sich in der Regel nicht gegen die Verwaltungen wehren, die über ganze Stäbe von Juristen verfügen und auf der Suche nach Formfehlern fast immer fündig werden. Insofern ist das Institut des Bürgerbegehrens in vielen Fällen nur ein Ausdruck der Pseudosouveränität des Volkes. Man tut so, als könne das Volk falsche Entscheidungen der Verwaltung und der Parlamente revidieren, hat aber fast immer die Möglichkeit, durch juristische Winkelzüge einen Bürgerentscheid zu verhindern.

Es ist ein schäbiges Spiel mit den Bürgern, das die Politikverdrossenheit noch einmal kräftig verstärkt.

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