Auch ein Dichterfürst dichtet nicht nur – erst recht nicht, wenn er wie Goethe in die Verwaltung des Staates eingebunden ist.
Im Jahr 1825 sorgte Goethe dafür, daß der tüchtige Hofgärtner Baumann am Botanischen Garten zu Jena eine neue Gärtnerwohnung bekam. Dort gab es zwar ein altes Gärtnerhaus, das aber in einem so desolaten Zustand war, daß es abgerissen werden mußte. Ein Neubau wurde nötig, und dabei spielten romantische und geschäftliche Beziehungen eine Rolle. Aber hören wir selbst, wie Goethe die Sache seinem Großherzog schmackhaft macht:
Es zeigte sich jedoch eine neue Veranlassung, die dem jungen Manne eine solche Vergünstigung wünschenswerter machte: Der Hof-Maurermeister Timmler war geneigt, ihm seine Tochter zu geben, ein Glück das für ihn und die Anstalt selbst, bei der er dadurch fixiert ward, ganz erwünscht zu kommen schien.
Nur kurz zur Sprache: wenn jemand in einer Anstalt fixiert wird, dann löst das bei uns heute ganz andere Assoziationen aus als damals. Die Anstalt war der Botanische Garten, und der talentierte junge Gärtner sollte fixiert, also unbedingt als Gärtner in Jena gehalten werden. Deshalb kam man ihm auch mit dem Neubau weit entgegen.
Natürlich wurde der zukünftige Schwiegervater mit dem Abriß und dem Neubau beauftragt. Er erhielt aber von Goethe eine strenge Anweisung (zitiert nach der Münchner Ausgabe, Bd. 18.2):
Zur Zeit der französischen Invasion im Jahr 1806 bewohnte der Professor Schelver, jetzt zu Heidelberg, die nun abzubrechende Gärtnerwohnung im G.H. bot. Garten zu Jena, und verbarg in jener drangvollen Zeit, an mehrern Orten des Gebäudes Geld, um solches vor Plünderung zu schützen; später fand er dasselbe aber nicht wieder, wahrscheinlich weil er die Orte wo er dasselbe untergebracht in jenen angstvollen Tagen vergessen hatte.
Nun ist aber schon vor einigen Jahren zufällig ein Teil der vermißten Summe wieder gefunden und dem Eigentümer zugestellt worden, und ist es sehr mögl., daß bei dem jetzigen Abbruch dieses Hauses auch noch mehreres entdeckt werden könnte.
Man benachrichtigt daher den Hofmaurer Timmler und erwartet, wenn sich etwas von der vermißten Summe bei dem Abbruch finden sollte, daß solches zur Rückerstattung an den rechtmäßigen Eigentümer anher abgeliefert werde.
Es ist übrigens nicht überliefert, ob der Hofmaurer beim Abriß des Hauses tatsächlich etwas gefunden hat.