„Hessen gegen das Gendern“ – unbedingt beim Volksbegehren mitmachen!

Wer regelmäßig hr-info hört, einen (frühen wirklich guten!) Informationssender des Hessischen Rundfunks, ist heutzutage leidgeprüft: kaum hat man ihn eingeschaltet, muß man schon die „Palästinenserinnen und Palästinenser“ ertragen, die „Jüdinnen und Juden“, die „Forschenden“ und „Studierenden“ und „Radfahrenden“, die „Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten“, und auch die Schnappatmung mitten im Wort ist hier gang und gäbe. Auf die amtliche Rechtschreibung pfeift der Sender, den offenbar eine pseudofeministische, grüne Minderheit unter Druck gesetzt und gekapert hat, und alle – Redakteure, Sprecher, Korrespondenten – alle machen mit. Daß in den Umfragen die Bevölkerung mit großer Mehrheit gegen das Gendern ist, daß ein öffentlich-rechtlicher Sender sich gefälligst an die korrekte, amtlich festgelegte Sprache zu halten hat, wie das früher selbstverständlich war – ist doch egal! Beim Hessischen Rundfunk wird gegendert, bis der Arzt kommt.

Oder: bis ihm ein Volksbegehren endlich Grenzen setzt!

Dieses Volksbegehren hat jetzt auch in Hessen begonnen. Auf der Internetseite „Volksbegehren – Stoppt Gendern in Hessen“ finden Sie dazu alle nötigen Informationen. Ganz wichtig: hier handelt es nicht um eine Aktion auf der demokratischen Spielwiese, sondern um ein in der Hessischen Verfassung vorgesehenes, amtliches Verfahren. Deshalb gibt es hohe Hürden: erst einmal müssen im sog. Zulassungsverfahren 44.000 wahlberechtigte Hessen dem Gesetzentwurf zustimmen. Sie müssen also den Stimmzettel herunterladen, persönlich unterzeichnen und mit der Post an die angegebene Adresse schicken. Dann muß jede einzelne Adresse von den jeweiligen Einwohnermeldeämtern geprüft werden, damit auch wirklich nur wahlberechtige, in Hessen ansässige Bürger unterschrieben haben. Die geprüften und deshalb gültigen Stimmzettel, die sicher viele Ordner füllen, werden dann dem Landtag übergeben. Anschließend beginnt das eigentliche Volksbegehren. Damit es erfolgreich ist, müssen sich mindestens 216.000 hessische Bürger in die in den Gemeinde ausliegenden Listen eintragen. Danach muß der Hesssiche Landtag darüber entscheiden, ob er dem Gesetzentwurf zustimmt (was er natürlich nicht tun wird). Erst dann kommt es zum eigentlichen Volksentscheid, der wie eine Landtagswahl organisiert wird, also mit Wahlbenachrichtigungen, Stimmabgabe an einem Sonn- oder Feiertag im Wahllokal usw. Wenn eine Mehrheit für den Gesetzentwurf stimmt und diese Mehrheit mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten entspricht, wird aus dem Gesetzentwurf ein Gesetz, und auch die schwarz-grüne Landesregierung kann daran nichts mehr ändern. Ausgegendert!

Deshalb wird sie den Gesetzentwurf mit einem Bataillon von Juristen auf formale Fehler hin prüfen – so ist bisher fast jedes Volksbegehren, auch auf kommunaler Ebene, durch juristische Winkelzüge verhindert worden. Aber das sollte niemanden abschrecken! Wer unsere schöne deutsche Sprache bewahren will, muß sich an diesem Volksbegehren beteiligen!

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