Es gilt aber auch:
Eine Hexenjagd ist eine Hexenjagd.
Und die Zerstörung einer bürgerlichen Existenz mithilfe der Medien – oft Jahrzehnte nach den behaupteten Übergriffen – ist nichts anderes als eine öffentliche Hinrichtung. Es ist eine Hinrichtung, die weder auf polizeilichen Ermittlungen noch auf einem Gerichtsurteil beruht. An die Stelle von Recht und Gesetz treten hier die Medien und die immerfort zu Zorn und Hysterie bereiten User in den „sozialen Netzwerken“. Sie sind Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem.
Unbeweisbare Behauptungen genügen schon, Gleichgesinnte melden sich, ein Shitstorm bricht los – da ist selbst bei früher seriösen Wochenzeitungen kein Halten mehr.
Die meisten dieser Übergriffe sind, falls sie stattgefunden haben, lange verjährt. Der Beschuldigte kann sich deshalb nicht mehr wehren. Er mag seine Unschuld beteuern, solange er will, beweisen kann er sie nicht. Und wenn Aussage gegen Aussage steht, glaubt man immer noch eher der Frau.
Damit wird das Recht außer Kraft gesetzt, denn in einem Rechtsstaat kann nur ein Gericht die Schuld eines Menschen feststellen. Nach Jahren und Jahrzehnten Beschuldigungen vorzubringen, die weder bewiesen noch widerlegt werden können, und damit die berufliche und moralische Existenz eines Menschen zu zerstören, verstößt eindeutig gegen die Grundlagen unseres Rechtsstaats.
Es macht das Opfer zum Freiwild.
Hier ist man nicht mehr im Reich des Rechts, sondern in dem des aliquid haeret, das man auch in der Antike kannte: irgendetwas wird schon hängenbleiben.