Gerade wird bei uns diskutiert, wie man bei Flüchtlingen rechtlich mit sog. „Kinderehen“ verfährt, da hebt das türkische Verfassungsgericht den Paragraphen auf, nach dem Sex mit Kindern unter 15 Jahren strafbar ist. Man müsse „differenzieren“ zwischen Kindern und den 12-15jährigen Mädchen, die durchaus schon wüßten, was Sex ist (und – aber das sagen die Richter natürlich nicht! – offenbar bei vielen türkischen Männern heißbegehrt sind.)
Die Zwangsheirat mit halben Kindern, die in den muslimischen Ländern, wie es scheint, zur „Kultur“ gehört, wird dadurch in der Türkei wieder möglich.
Und so ein Land bleibt Beitrittskandidat der EU, Herr Steinmeier?
PS: Zur Zeit soll es allein in der Türkei 3,5 Millionen „Kinderbräute“ geben (hier nachzulesen).